Hundezentrum Baumann
Unsere Leistungen rund um den Hund

AGB

Allgemeines

Die Hundezentrum Baumann GmbH verfügt über ein reichhaltiges Angebot an Leistungen für Tier und Mensch. Bei der Nutzung der Anlagen und Dienstleistungen durch unsere Kundschaft behält sich die Hundezentrum Baumann GmbH vor, nachfolgende AGB für eine vertragliche Bindung zu erklären. Die Baumann GmbH behält sich aus berechtigten, nicht vorhersehbaren und durch Dritte verursachte Störungen im Betriebsablauf vor, Änderungen im Leistungsangebot zu erklären. Diese AGB gelten ausschließlich für die Angebote/Dienstleistungen der Hundezentrum Baumann GmbH.

An den Angeboten/Dienstleistungen dürfen nur Hunde teilnehmen, die über einen 5-fach Impfschutz verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt. Für jeden mitgeführten Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Die Vorlage der Versicherungspolice ist erforderlich. Die Hundezentrum Baumann GmbH behält sich vor, Teilnehmer ohne Angaben von Gründen abzulehnen.


§1 Abschluss des Vertrages 

Nach Eingang einer Anmeldung (schriftlich, mündlich, per e-Mail) erhält jeder Interessent ein Anmeldeformular als Vertragsangebot. Die Hundezentrum Baumann GmbH verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben. Das Anmeldeformular ist leserlich und sorgfältig auszufüllen. Mit Eingang des vom Antragsteller unterzeichneten Anmeldeformulars kommt der Vertrag zwischen der Hundezentrum Baumann GmbH und dem/der Teilnehmer/in verbindlich zustande. Mit der Anmeldung ist die Zahlung der bekannten und ausgewiesenen Gebühr fällig.

 

§2 Rücktritt vom Vertrag

Rücktritt durch den Teilnehmer: Der Teilnehmer hat das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der schriftlichen Anmeldung vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Sollte das Leistungsangebot in dieser Zeit schon genutzt worden sein, sind diese Leistungen vom Teilnehmer zu zahlen. Erfolgt keine schriftliche Rücktrittserklärung, gilt das Leistungsangebot als angenommen. Der Vertrag ist daraufhin wirksam. Ein Rücktritt durch den/die Teilnehmer/ -in infolge höherer Gewalt ist nicht wirksam. Höhere Gewalt liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung).

 

Rücktritt durch die Baumann GmbH: Die Baumann GmbH kann bis 2 Wochen vor Leistungsbeginn zurücktreten (Anmeldungen über den Kurs-Kalender: bis zu 48 Stunden vor Leistungsbeginn), wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ohne Einhaltung einer Frist kann der Rücktritt erfolgen, wenn Vertragswidrigkeiten bekannt, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung/Angebotes oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Das Recht auf Rücktritt besteht auch bei Ausfall des für das Angebot/Dienstleistung verantwortlichen Personals durch Krankheit oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Durchführung der Veranstaltung unzumutbar erschweren. In den beiden letzten Fällen kann im Einvernehmen mit den Teilnehmer/innen ein geeigneter Folgetermin vereinbart werden. Erscheint dies nicht möglich, wird bei Seminaren, Workshops, Fortbildungsreihen die Kompletterstattung der bis dahin geleisteten Gebühren ohne Abzug rückerstattet. Im Falle der regionalen Angebote im Hundezentrum Baumann GmbH werden die Kosten bei Trainingsausfall nicht zurückerstattet. Hier besteht das Angebot fortlaufend und somit besteht die Möglichkeit, auf ein Angebot gleicher Art, ggf. zu einem anderen Zeitpunkt, auszuweichen.

 

§3 Gebühren und Kosten

Kosten für Veranstaltungen sind grundsätzlich in Werbeträgern und auf der Website der Hundezentrum Baumann GmbH aufgeführt.  Die anzuzahlende Teilnahmegebühr in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtsumme ist nach schriftlich erfolgter Anmeldung auf das im Anmeldebogen benannte Konto der Hundezentrum Baumann GmbH zu entrichten: 

Der späteste Fälligkeitstermin für die Anzahlung liegt grundsätzlich 10 Wochen vor dem Termin der vertraglichen Dienstleistung. Bei Anmeldungen, die kürzer als 6 Wochen vor dem Termin realisiert werden, ist die komplette Summe, ohne Abzug, sofort nach Anmeldung auf das benannte Konto zu entrichten. Werden die Fristen zur Anzahlung nicht eingehalten, entfällt der Anspruch einer Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.

Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer vom Vertrag/der Anmeldung (aus welchen Gründen auch immer) werden von der Baumann GmbH für bereits angefallene Aufwendungen/Erwerbsausfall nachstehende Stornierungskosten in Rechnung gestellt.
Sie betragen in Abhängigkeit von der Rücktrittserklärung 
mit der
Anmeldung für den Leistungstermin 20% der Teilnahmegebühr (Anzahlung)
bis  
10 Wochen vor Beginn des Leistungstermins 30% der Teilnahmegebühr
bis  
4 Wochen vor Beginn des Leistungstermins 50% der Teilnahmegebühr
ab  
2 Wochen vor Beginn des Leistungstermins erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Eine Erstattung von anteiligen Lehrgangsgebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen. Zusätzlich können auch Kosten (anteilig) an den Teilnehmer erhoben werden, die durch Stornierungen von angemieteten Veranstaltungsräumen der Hundezentrum Baumann GmbH entstanden sind.

Ausgenommen sind Verträge der Hundezentrum Baumann GmbH mit Kündigungsfristen, für laufende Leistungsangebote. Eine Kündigung kann hier nur schriftlich erfolgen. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, bzw. wird das bezahlte Angebot nicht in Anspruch genommen, werden die dem Vertragspartner entstandenen Kosten durch die Hundezentrum Baumann-GmbH nicht zurückerstattet.

Eine Erstattung zusätzlicher Kosten jeglicher Art (Bsp. Übernachtung, Anfahrt, Dienstausfall etc) erfolgt nicht.


§4 Haftung

Die Hundezentrum Baumann GmbH haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Haftungssumme ist auf die Höhe der Teilnahmegebühr beschränkt. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten und deren Tieren verursacht werden. Jede/r Teilnehmer/-in verpflichtet sich, über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zu verfügen. Die Hundezentrum Baumann GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen. 

 

§5 Mitwirkungspflicht

Jede/r Teilnehmer/-in ist im Interesse eines reibungslosen Betriebs-/Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen des verantwortlichen Personals Folge zu leisten. Die Hundezentrum Baumann GmbH behält sich vor, Teilnehmer oder auch Hunde ohne Angaben von Gründen abzulehenen.

Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind, außer nach Absprache mit einer verantwortlichen Person der Hundezentrum Baumann GmbH, von der Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung der Gebühr und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden bzw. Leistungen.

Beanstandungen sind sofort, unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden der Hundezentrum Baumann GmbH mitzuteilen. Nach Beendigung des Leistungsanspruchs sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Die Hundezentrum Baumann GmbH behält sich vor, bei ausbleibender Pünktlichkeit des / der Teilnehmer/-in, eine Teilnahme zu untersagen. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt in diesem Fall nicht.                          

 

§6 Film- und Tonaufnahmen

Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film/-Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während eines Seminars oder einer Veranstaltung erstellt wurden. Die Hundezentrum Baumann GmbH verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen ausschließlich auf die inhaltliche Gestaltung von  Fachpublikationen, Fachbüchern, Lehr- und Schulungsmaterialien zu beschränken. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
Film/Fotoaufnahmen durch Teilnehmer während eines Seminars oder einer Veranstaltung sind ausdrücklich nicht gestattet.
 

§7 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche gegen die Baumann GmbH verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB.

 

§8 Unwirksamkeit und Vorbehalt 

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsinhalte hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur der Hundezentrum Baumann GmbH vorbehalten.

 

§9 Gerichtsstand 

Alle Rechtsansprüche, die sich aus einem bestehenden Vertrag ergeben, sind beim zuständigen Amtsgericht / Landgericht geltend zu machen.

 

 Mannix und Milly  (Bild von Ulla Bergob)

Stand 01/2018 – Hundezentrum Baumann GmbH